Atomwaffen heute

Atomwaffen weltweit

Der INF-Vertrag (Intermediate Nuclear Forces Treaty = Vertrag zur vollständigen Abrüstung der Mittelstreckenraketen, geschlossen zwischen den USA und der ehemaligen Sowjetunion) und das Ende des Kalten Krieges stoppten zwar das atomare Wettrüsten zwischen den Vereinigten Staaten und der Sowjetunion, die Bedrohung der Menschheit durch nukleare Waffen endete aber nicht. Doch in der Öffentlichkeit entwickelte sich nach Ende des Ost-West-Konflikt ein Sicherheitsgefühl.

Weltweite Atomwaffenarsenale
Obwohl seit den 90er Jahren ein Großteil der Atomwaffen abgerüstet wurde, vor allem von Russland und den USA, haben die bleibenden zusammen immer noch genügend Zerstörungskraft, um unsere Erde mehr als nur ein Mal zu vernichten.

Staaten Atomsprengköpfe
Offizielle Atommächte  
USA 7 315
Russland 8 000
China 250
Frankreich 300
Großbritannien 225
Inoffizielle Atommächte  
Indien 90-110
Pakistan 100-120
Israel 80
Nordkorea 0-10
SUMME ~16 300

(Quelle: www.fas.org, 12/2014)

Als „offizielle“ Atommächte bezeichnet man die fünf Staaten, die bis zur Unterzeichnung des nuklearen Nichtverbreitungsvertrages (NVV) 1968 schon im Besitz von Atomwaffen waren und diese getestet hatten: die USA, die Sowjetunion bzw. heute Russland, China, Frankreich und Großbritannien. Diese Fünf sind auch die so genannten P5 (das P steht für „permanent“) der Vereinten Nationen, die einen ständigen Sitz im UNO-Sicherheitsrat haben und dort über ein Vetorecht verfügen.

Indien und Pakistan sind dem NVV nie beigetreten. Sie werden seit ihren Atomwaffentests im Frühjahr 1998 zu den inoffiziellen Atommächten gezählt. Wie viele ihrer Atomwaffen tatsächlich einsatzfähig sind ist unklar. Nordkorea war bis zum Frühjahr 2003 Unterzeichner des Vertrages, trat dann jedoch aus dem Regime aus. Ob und wie viele Atomwaffen Nordkorea besitzt, lässt sich nicht eindeutig sagen, allerdings bestätigen die Tests von 2006 und 2009, dass sie die Möglichkeit zur Herstellung von Nuklearwaffen haben – und vermutlich auch nutzen werden.

Israel ist ebenfalls kein Mitglied des NVV. Es hat allerdings offiziell niemals bestätigt noch dementiert, im Besitz von Atomwaffen zu sein. Die Anzahl von 80 Atomsprengköpfen beruht auf Schätzungen von Experten. An die Öffentlichkeit gebracht hat das israelische Atomprogramm sein ehemaliger Mitarbeiter Vanunu, der seitdem von Israel verfolgt wird und lange Zeit im Gefängnis und unter Hausarrest verbracht hat.

Methode: BeeBee-Simulation

MATERIAL: Metallschüssel, 2400 Kerne/Bohnen oder Plastikkügelchen
ZEIT UND ORT: Dauert 5 Minuten und braucht einen stillen Platz.

Ziel der Simulation ist es, die Zuhörer zum kritischen Nachdenken über den aktuellen Bestand von Atomwaffen anzuregen und die Gefahr von Atomwaffen, auch in einer Welt ohne Krieg zu illustrieren. Die Simulation eignet sich sehr gut als Diskussionsgrundlage über persönliche Gefühle und Einschätzungen zur nuklearen Bedrohung.

Fordern Sie die Teilnehmer auf, die Augen zu schließen und erklären Sie ihnen, dass sie zwei Geräusche hören werden. Das erste Geräusch repräsentiert die gesamte Explosionskraft, die im Ersten und Zweiten Weltkrieg zum Einsatz zustande kam, inklusive der beiden Atombomben auf Hiroshima und Nagasaki. Zusammen entspricht das drei Megatonnen TNT-Äquivalent. Das ist der Klang der ersten Kugel, die in die Schüssel fällt.
Wiederholen Sie das Geräusch des ersten Kügelchens.

Das zweite Geräusch steht für die Explosionskraft aller Atomwaffen, die es heute auf der Welt gibt – etwa 16.300 Stück. Schütten Sie langsam alle 2400 Kügelchen in die Metallschlüssel. Nachdem die letzte Kugel gefallen ist, halten Sie für einen kurzen Moment die Stille im Raum. Danach geben Sie den Teilnehmenden die Möglichkeit, über das gerade Erlebte zu sprechen.

Methode: Länderquiz

MATERIAL: Weltkarte, Schildchen mit Atombomben (5), Radioaktivitäts-Symbol (4), Sonnenblumen (7), Länderkarten
ZEIT UND ORT: je nach Vorwissen der Teilnehmer 20-30 Minuten, Stuhlkreis, oder auf dem Boden sitzend mit Weltkarte in der Mitte.

Falten Sie die Weltkarte vor der Gruppe auf und verteilen die Länderkärtchen mit Hintergrundsinformationen an die TeilnehmerInnen. Dann werden die Ländernamen vorgelesen und geraten wie es um das Land steht. Im Anschluss liest die Person mit der Länderkarte die Lösung vor. Die Einteilung sieht wie folgt aus:
Offizielle Atomwaffenstaaten: USA, Russland, China, Frankreich, Großbritannien
Inoffizielle Atommächte: Indien, Pakistan, Israel, Nordkorea
Nuklearwaffenfreie Zonen: Antarktis, Süd- und Lateinamerika, Afrika, Ukraine, Mongolei, Südpazifik (Australien - Philippinen) und Zentralasien

Muster für die Länderkarten finden sie im pdf-Dokument.

Atomwaffen in Europa

Obwohl es in Europa nur zwei offizielle Nuklearwaffenstaaten (NWS) gibt, nämlich Großbritannien und Frankreich, sind in anderen europäischen Staaten Atomwaffen von den USA deponiert. Dieser von der NATO während des Kalten Krieges eingeleitete Akt, soll den „Schutz Europas“ garantieren. Während die Entscheidung über den Einsatz dieser Nuklearwaffen bei den USA liegt, würde der Einsatz selbst von nationalen Truppen durchgeführt werden. Die Planung für die militärische Strategie eines Einsatzes obliegt der „Nuklearen Planungsgruppe“ der NATO.

Staaten Nuklearsprengköpfe
Offizielle Atommächte  
Großbritannien 225
Frankreich 300
Nukleare Teilhabe  
Deutschland Büchel: 10-20
Italien Aviano:50
  Ghedi Torre: 20-40
Belgien Klein Brogel: 10-20
Niederlande Volkel: 10-20
Türkei Incirlik: 50-90

(Quelle: www.fas.org, 12.03.2010

Diese nukleare Politik der NATO wird immer wieder kritisiert, da die Nukleare Teilhabe ein Verstoß gegen den völkerrechtlichen nuklearen Nichtverbreitungsvertrag (NVV) darstellt. Gemäß Artikel I und II des NVV dürfen nur die fünf offiziellen Atomwaffenstaaten Nuklearwaffen entwickeln und besitzen. Ein Transfer der Atomwaffen zu Nicht-Atomwaffenstaaten ist damit Völkerrechtsbruch. Auch ist die Nukleare Teilhabe ein Transfer von Technologie und Know-How, denn auch das Training mit Atomwaffen, wie es zum Beispiel die Bundeswehr in Büchel tut, ist ein Transfer von Wissen, und auch dies ist im NVV untersagt. Besonders die Tatsache, dass es den Teilhabe-Staaten möglich wäre, die bei ihnen gelagerten nuklearen Arsenale einzusetzen, steht im starken Kontrast zum Geiste des NVV: der Nicht-Weiterverbreitung von Kernwaffen.

Methode: Brief an einen Entscheidungsträger

MATERIAL: Briefumschlag, Papier – oder Email
ZEIT UND ORT: ca. 30 Minuten

Die Politik eines Landes baut vor allem auf der Meinung und den Ansichten der Bevölkerung auf. So ist es wichtig, der eigenen Regierung mitzuteilen, in was für einem Staat man leben möchte und was sich dafür ändern muss.

SCHRITT 1 – An wen schreibe ich?
Es gibt viele Entscheidungsträger, die man anschreiben könnte: das Staatsoberhaupt, Bürgermeister, Abgeordnete in der Region, aber auch Vertreter von Kirchen oder Beamte. Es ist wichtig, etwas über die Person herauszufinden, der Sie schreiben möchten. Hat sie schon einmal in der Presse etwas zu Atomwaffen in Europa gesagt? Gibt es Informationen über ihre Aktivitäten im Rüstungsbereich?

SCHRITT 2 – Was ist mein Ziel?
Das Schreiben sollte einen Wunsch oder eine Forderung enthalten, was der Entscheidungsträger tun soll. Diese Forderung sollte aber in einem realistischen Rahmen bleiben. Bürgermeister können keine internationalen Verträge unterzeichnen. Auch macht es keinen Sinn, zum Beispiel eine Atomwaffenabrüstung von Südafrika zu fordern – Südafrika hat das schon getan.

SCHRITT 3 – Wie entwerfe ich meinen Brief?
Der Brief sollte eine klare, logische Struktur haben und sprachlich korrekt verfasst sein. Halten Sie den Brief so knapp und bündig wie möglich und achten Sie darauf, höflich zu sein, auch wenn der Entscheidungsträger eine ganz andere Ansicht vertreten sollte, als Sie es tun.

SCHRITT 4 – Wie verschicke ich meinen Brief?
Briefe lassen sich in Papierform oder per Email versenden. Achten Sie darauf, dass die Adresse korrekt angegeben ist. Bei der Wahl der Papierform sollten sie darauf achten, den Brief zu unterschreiben. Dann müssen Sie auf eine Antwort warten. Grundsätzlich bekommen Entscheidungsträger sehr viel Post – eine Antwort kann unter Umständen lange aufsich warten lassen.

Das Methodenbeispiel"Brief an Entscheidungsträger" findet sich im pdf-Dokument.

Der Atomwaffensperrvertrag

Der nukleare Nichtverbreitungsvertrag (oder auch Atomwaffensperrvertrag) wurde am 1. Juli 1968 zur Unterzeichnung freigegeben und trat am 5. März 1970 in Kraft. Sinn und Zweck des NVV ist es, die Verbreitung von Atomwaffen einzudämmen, gleichzeitig aber die Nutzung von Kernkraft für Energiezwecke zu ermöglichen. Derzeit gehören 189 Staaten dem NVV an. Indien, Pakistan und Israel haben ihn weder unterzeichnet, noch ratifiziert. Nordkorea war bis 2003 Vertragspartner des NVV, kündigte dann jedoch seinen Ausstieg an.

Der NVV ist in elf Artikeln aufgebaut:

Artikel 1: Nuklearwaffenstaaten (NWS) werden keine Atomwaffen an Nicht-Nuklearwaffenstaaten (NNWS) weitergeben, noch in irgendeiner Weise die Entwicklung von Atomwaffen unterstützen.
Artikel 2: NNWS werden weder Atomwaffen anschaffen, noch produzieren.
Artikel 3: Zivile Atomkraft-Einrichtungen von NNWS werden von der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEO) inspiziert – die der NWS nicht. Spaltbares Material und Nukleartechnologie dürfen nicht an Staaten weitergegeben werden, die den NVV nicht ratifiziert haben.
Artikel 4: Alle NW-Staaten haben ein „unveräußerliches Recht“ auf die friedliche Nutzung von Atomenergie.
Artikel 5: Alle NW-Staaten haben die Möglichkeit, Vorteile und Nutzen aus der friedlichen Sprengung von Atomwaffen zu erlangen. (Dieser Artikel wird nicht mehr überprüft und ist seit dem CTBT überflüssig.)
Artikel 6: Alle NW-Staaten bemühen sich in naher Zukunft um Atomwaffenabrüstung unter strikter internationaler Kontrolle.
Artikel 7: Verhandlungen von Nuklearwaffenfreien Zonen werden nicht eingeschränkt.
Artikel 8: Es können von einer 1/3-Mehrheit der Vertragsstaaten Änderungsvorschläge am NVV vorgeschlagen werden. Änderungen müssen im Konsens getroffen werden. Vertragsstaaten können alle fünf Jahre eine Überprüfungskonferenz des NVV einberufen.
Artikel 9 Jeder Staat kann den Vertrag unterzeichnen und ratifizieren. Der Vertrag tritt in Kraft, wenn ihn die USA, UdSSR und Großbritannien und 40 weitere Staaten unterzeichnet haben. NWS sind als die Staaten definiert, die bis zum 1. Januar 1967 Atomtests durchgeführt hatten.
Artikel 10: Jeder Staat kann mit dreimonatiger Vorankündigung aus dem Vertrag austreten, wenn dessen höchste nationale Interessen davon betroffen sind. 25 Jahre nach in Kraft treten des NVV wird einer Konferenz einberufen, die über die unbefristete oder befristete Verlängerung des Vertrages entscheiden soll. Die Mehrheit der Vertragsstaaten fällt diese Entscheidung.
Artikel 11: Der Vertrag ist im französischen, chinesischen, englischen, russischen und spanischen Wortlaut gleichermaßen gültig und verbindlich.

(Quelle: www.auswaertiges-amt.de, 18.03.2010)

Eines der zentralen Probleme des Vertrages ist, dass er zwei Klassen von Staaten schafft: die mit und die ohne Atomwaffen – man nennt dies einen diskriminierenden Vertrag, denn so sind nachträgliche Atommächte wie Indien und Pakistan ausgeschlossen. Ein weiteres Problem des Vertrages ist die Überprüfbarkeit, nur alle 5 Jahre eine Überprüfungskonferenz, kein ständiges Sekretariat. Die IAEO, die Internationale Atomenergie Organisation, hat nur sehr beschränkte Möglichkeiten für Kontrolle und Sanktionen.

Obwohl es die NATO durch Nukleare Teilhabe ermöglicht hat, US-Atomsprengköpfe in europäischen Staaten zu deponieren, steht sie offiziell nicht im Widerspruch zu Artikel I und II des NVV. Begründet wird das einerseits damit, dass im Falle eines Einsatzes der Sprengköpfe die ausführenden Soldaten keine nationalen, sondern NATO-Einheiten wären. Außerdem kam es zur Ausarbeitung der Nuklearen Teilhabe schon vor in Kraft treten des NVV.

Das Recht zur friedlichen Nutzung der nuklearen Technologie in Artikel IV stößt immer wieder auf Kritik, da dieselbe Technologie auch zum Bau von Atomwaffen verwendet werden kann.

Artikel VI beschreibt den Willen aller NWS, ihre Atomwaffenarsenale gänzlich abzurüsten. Fakt ist, dass dieser Prozess seit Jahrzehnten schleichend vorangeht und kein fixer Zeitpunkt für eine Nulllösung existiert.

Methode: Eigener Vertrag zur Nuklearen Nichtweiterverbreitung

MATERIAL: eventuell Plakate zum Stichpunkte sammeln, Blatter und Stifte fur die Gruppen
ZEIT UND ORT: 30 Minuten in Gruppen, 10-20 Minuten zum Vorstellen der Ergebnisse, je nach Anzahl der Gruppen, Raum, in dem Platz für Kleingruppen ist:

Die Erklarung zu Vertragen kommt bei Vortragen immer sehr trocken bei den Teilnehmern an und bietet wenig Platz fur Interaktion. Der nukleare Nichtverbreitungsvertrag lasst in seinen Artikeln eine Struktur erkennen, die sich auch leicht nachbauen lasst. Der Sinn ist , die Spannungen zwischen Atomwaffenstaaten und Nicht-Atomwaffenstaaten zu verstehen und selbst einen Vertrag zu entwickeln, der identisch oder ahnlich mit dem NVV ist.
Die Teilnehmer werden dazu aufgefordert, sich Gedanken zu einem Vertrag zu machen, der folgende Bedingungen berucksichtigt:

Den Teilnehmern bleibt überlassen, wie sie zu ihrem Vertrag kommen. Sollten sie einmal nicht weiter wissen, konnen Sie Hinweise geben, was fur den Vertrag wichtig sein konnte:

Sollten die Teilnehmer der Meinung sein, ihren Vertrag zustande gebracht zu haben, kann man ihnen das Vertragswerk des NVV mit seinen 11 Artikeln als Vergleich vorlegen und gemeinsam auswerten.

Alternativ kann die Gruppe auch in mindestens zwei Gruppen aufgeteilt werden, Atomwaffenstaaten und Nicht-Atomwaffenstaaten, die jeweils überlegen, welche Forderungen und Bedingungen sie an einen Vertrag Atomwaffen stellen wurden. Anschliesend kommen VertreterInnen beider Gruppen an den Verhandlungstisch. Prinzipiell sind drei verschiedene Zielsetzungen denkbar: Atomwaffen fur alle, Atomwaffen für niemand oder den Status quo beibehalten. Für was sich die Teilnehmenden entscheiden, ist ihrem Verhandlungsgeschick überlassen.

Internationale Verträge

Die Verhandlungen uber die Nuklearwaffenpolitik einzelner Staaten und Staatengemeinschaften laufen nicht nur uber Apparate wie den NVV und den CTBT. Sie steht auch in anderen Vertragswerken und Zusammenschlussen zur Debatte.

UN-Konferenz für Abrüstung (UNCD)
Die Genfer Abrüstungskonferenz stellt einen multilateralen Zusammenschluss dar, der sich vollständig auf Rüstungskontrolle, Abrüstungsmasnahmen und Nichtverbreitung konzentriert. Obwohl sie von den Vereinten Nationen unabhangig agiert, steht sie dennoch für den Abrüstungsdialog stellvertretend fur die Vereinten Nationen. Die Agenda der Abrüstungskonferenz beinhaltet vor allem, das (nukleare) Wettrüsten innerhalb der Vereinten Nationen zu stoppen und mehr Transparenz bei der Rüstungskontrolle und Abrüstung zu schaffen. Die UNCD hat unter anderem die Vertrage zur Nichtverbreitung (NVV) und des Atomteststopps (CTBT) ausgehandelt. Die UNCD verhandelt derzeit einen Vertrag zur Reduzierung von spaltbarem Material (FMCT), der die Produktion und Weiterverbreitung von Nuklearwaffen einschranken soll.

Nuklearwaffenfreie Zonen (NWFZ)
Bestimmte geografische Gebiete oder einzelne Staaten haben sich als atomwaffenfrei definiert. Das bedeutet, dass dort Nuklearwaffen, weder stationiert, entwickelt, getestet oder eingesetzt werden. Als Gegenzug für diese Erklärung soll ihnen versichert werden, nicht mit Atomwaffen angegriffen zu werden. Es haben sich seither folgende Nuklearwaffenfreie Zonen etabliert:

Obwohl einige Vertrage in Kraft getreten sind, wurden sie nicht immer von allen Atommachten ratifiziert. Weitere bilaterale Abrustungsvertrage zwischen den USA und Russland:

SALT I (Strategic Arms Limitation Talk)
1972: Begrenzt die Zahl der Abschussvorrichtungen für Interkontinentalraketen auf dem Land und ballistische U-Boot-Raketen.

ABM (Anti Ballistic Missile)
1972: Verbietet die Aufstellung von Anti-Raketen-Systemen außerhalb von Washington bzw. Moskau. Der Vertrag wurde 2001 von den USA aufgekündigt.

SALT II
1979: Begrenzung der Trägersysteme auf eine Stückzahl von 2400. Die USA ratifizierten den Vertrag nicht, unterstützten ihn aber.

INF-Vertrag (Intermediate Range Nuclear Forces)
1987: Alle auf dem Land stationierten Mittelstreckenraketen (500 – 5500 Kilometer) werden kontrolliert vernichtet.
START I (Strategic Arms Reduction Treaty)
1991: Reduziert strategische Langstreckenwaffen mit einer Reichweite über 5000km auf 25 bis 30 Prozent. Der Vertrag lief im Dezember 2009 aus.

START II
1993: Weitere Verringerung und völliger Verzicht auf Interkontinentalraketen mit Mehrfachsprengköpfen.

SORT (Strategic Offensive Reduction Treaty)
2002: Abrüstung nuklearer Sprengköpfe auf 1700 bis 2200 Stück bis zum Jahr 2012.

NEW START
2010: Erneuerung von START I. Reduzierung der Sprengkopfzahl auf 1550 und der Trägersysteme auf 800. Gültig bis 2020.

Methode: Bewertung der Vertragsmaßnahmen

MATERIAL: Bewertungstabelle als Handout, 1 Computer mit Internetanschluss je Kleingruppe
ZEIT UND ORT: 30-60 Minuten, je nach Können der Teilnehmer

Seit dem ersten Atombombentest am 16. Juli 1945 sind über 50 Jahre vergangen. Trotz Abmachungen und Verträgen zählen Experten immer noch ein globales Arsenal von über 20000 Atomwaffen. Eine kritische Betrachtung der einzelnen Verträge hilft dabei, die tatsächlichen Abrüstungsbemühungen der Atommächte einzuschätzen.

Erstellen Sie eine Tabelle, die die vorgestellten Verträge auflistet und geben Sie den Spalten einzelne Bewertungskriterien:
Qualitative Abrüstung
Quantitative Abrüstung
Allgemeingültigkeit
Eindämmung von Weiterverbreitung
Zeitliche Beschränkung
...

Die Teilnehmenden werden in Kleingruppen mit bis zu 5 Personen eingeteilt und aufgefordert die Tabelle mit Hilfe des Schulnotensystems auszufüllen. Anschließend stellen die Gruppen vor zu welchen Ergebnissen sie gekommen sind.

- Seitenanfang -

Unterstützt durch:

Herausgegeben von:


Sie können gerne unsere Materialien nutzen,
aber bitte unter Angabe dieser Website als Quelle!

Weitere Materialien für Bildungsarbeit: